Kommentar

Eine kluge Entscheidung

Paukenschlag aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhehat die Hofabgabeklausel für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoße in Teilen gegen die Eigentumsgarantie im Grundgesetz. Was bedeutet diese Entscheidung?

Manchmal müssen Bauern dicke Bretter bohren, um ein Ziel zu erreichen. Einen ganzen Balken vor der Brust hatte Mitte 2009 eine Handvoll Landwirte aus Ostwestfalen, die im Wochenblatt eindringlich und ­leidenschaftlich die Abschaffung der Hofabgabeklausel im landwirtschaftlichen Altershilfegesetz forderten. „40 Jahre gezahlt – kein Cent Rente“ hieß unser damaliger Beitrag in der Ausgabe 32/2009. Er löste eine Flut von Leserbriefen aus und setzte den Bauernverband und die Politik unter Druck.

Am 9. August 2018, also neun Jahre später, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in zwei Beschwerdeverfahren die Abgabeklausel für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoße in Teilen gegen die Eigentumsgarantie im Grundgesetz (§ 14). Zudem dürfe der Gesetzgeber die Gewährung der Rente an einen Ehegatten nicht der Entscheidung des Partners über die Hofabgabe überlassen. Die höchsten deutschen Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, das Gesetz um eine Härtefallregelung zu ergänzen.

Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung, die vielleicht nie kommen wird, ist die Hofabgabeklausel nun außer Kraft gesetzt. Das bedeutet: Landwirte oder Bäuerinnen, die ihre Altersgrenze erreicht haben und die 15-jährige Wartezeit in der Alterskasse nachweisen können, müssen ihre Flächen oder den Wald nicht mehr überschreiben oder auf neun Jahre an einen Fremden verpachten. Sie erhalten trotzdem ihre wohlverdiente Rente.

Jetzt heißt es für alle Beteiligten: den Richterspruch akzeptieren, einen kühlen Kopf bewahren und ohne Groll nach vorne blicken.

Bauernverband, Landjugend und CDU/CSU-Fraktion sollten endlich einen Strich ziehen und die im Berufsstand so umstrittene Abgabeklausel endgültig beerdigen. Sie passt nicht mehr in die Zeit. Man kann Versicherten, die 40 Jahre in ein Alterssicherungssystem eingezahlt haben, mit 65 Jahren nicht ihre Rente vorenthalten. Das wird keiner anderen Berufsgruppe in Deutschland zugemutet und ist schlicht unanständig, auch wenn man die Ziele des Gesetzgebers nachvollziehen kann.

Landwirte, die keinen Nachfolger haben und jetzt ihre Rente mit vielleicht 70 Jahren doch noch erhalten, haben gewiss Grund zur Freude. Doch sie haben – wenn man ehrlich ist – nur etwas Zeit gewonnen. Irgendwann müssen sie sich doch von ihrem Besitz trennen und ihre Flächen abgeben bzw. verpachten. Vielen fällt das Loslassen schwer. Deshalb ist es wichtig, möglichst früh die Weichen zu stellen und zu überlegen, wie es mit dem Hof weitergehen könnte. Was spricht dagegen, mit einer jungen Bauernfamilie in der Nachbarschaft zu kooperieren?