Erstmals in Europa ist in NRW das Pflanzenvirus ToBRFV (=Tomato Brown Rugose Fruit Virus), auch „Jordan-Virus“ genannt, aufgetreten. Es gehört zur Gruppe der Tobamo-Viren, die sich durch ihre extrem leichte mechanische Übertragbarkeit, hohe Persistenz und großes Schadpotenzial auszeichnen. Aufgrund der häufigen Kulturarbeiten und der langen Kulturdauer, sind daher Intensivkulturen wie Tomaten besonders gefährdet.
Seit Oktober 2018 ist ToBRFV als geregelter Schadorganismus in Deutschland eingestuft. Weltweit trat dieses neue Virus erstmals 2014/15 in Israel und Jordanien auf.
Die Symptome sind sehr stark sortenabhängig. Ähnlichkeit zu Pepino-Mosaik Virus (PMV) Befall besteht, jedoch unterscheiden sich Erscheinungsbild und Verbreitung im Bestand. Folgende Symptome wurden bei befallenen Tomatenpflanzen beobachtet:
- zunächst Aufwölben der oberen Blätter und verringerter Zuwachs
- mosaikartige Verfärbungen auf den Blättern
- Welken, anschließende Vergilbung der gesamten Pflanze und schließlich Absterben
- Nekrosen der Kelchblätter
- Fruchtsymptome: gelbe Flecken (meist rundlicher als bei PMV) oder fehlende Ausfärbung
Bei einem Befall ist mit erheblichen, wirtschaftlichen Einbußen zu rechnen. Um einen sauberen Kulturstart zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten.
Maßnahmen vor Kulturbeginn:
- Eliminierung des Virus in den befallenen Betrieben durch umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach Kulturende (nähere Informationen und eine Desinfektionsanleitung erhalten Sie bei uns).
- Rückverfolgbarkeit des Saatguts (saatgutübertragbar): Lieferschein der Jungpflanzen sollte Lot- und Batchnummer enthalten.
- Untersuchung der Jungpflanzen auf ToBRFV: bevor die Pflanzen in die Gewächshäuser eingeräumt oder gepflanzt werden, getrennt nach Sorten bzw. Chargen (wenn gewünscht, amtliche Probenahme durch den Pflanzengesundheitsdienst). Der Nachweis des Virus ist auch an Samen und Jungpflanzen möglich.
- Eine Bekämpfung des Virus in infizierten Pflanzen ist nicht möglich.
Hinweis zur Nachweisbarkeit:
Die Stichprobe für die Untersuchung soll so ausgewählt werden, dass ein Befall von 1 % in der Partie mit einer Zuverlässigkeit von 99 % aufgefunden werden kann. Der Probenumfang ergibt sich aus der hypergeometrischen Stichprobentabelle des Pflanzengesundheitsdienstes entsprechend dem international anerkannten Standard ISPM 31. Bei großen Partien (über 10.000 Pflanzen) sollten 460 Einzelblätter als Stichprobe entnommen werden.