Situation Vi-Care

Vermarktungsverbot für das Stärkungsmittel Vi-Care ausgesprochen

Das BVL teilt im Bescheid vom 21.06.2012 mit, das mit Vi-Care behandelte Ware nicht verkehrsfähig sei.

Konkret heißt dies, dass mit Vi-Care behandelte Ware vor der Vermarktung einer Untersuchung des Rückstandshöchstgehaltes unterzogen werden muss, da von einer Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte für DDAC, nach Behandlung mit Vi-Care, auszugehen ist.