Ruhen der Zulassung clomazonhaltiger Produkte
Steinost
Nach Mitteilung vom 05.09.2011 hat die Genehmigungsbehörde BVL ein Ruhen der Zulassung für alle clomazonhaltigen Pflanzenschutzmittel mit sofortiger Wirkung ausgesprochen.
Wenn eine Zulassung ruht, dann sind die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Anwendung des Mittels verboten. Es besteht keine Aufbrauchfrist.
Somit ist bis auf weiteres der Einsatz, Vertrieb und Einfuhr folgender Pflanzenschutzmittel untersagt:
Brasan; Centium 36 CS; Cirrus; Echelon ; Colzor Trio; Gamit 36 CS; CS 36; Nimbus CS
Im Gemüsebau betrifft das den Einsatz von Centium 36 CS
- Buschbohne**
- Blattkohle (ausgen. Chinakohl)**
- Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli)**
- Erbse**
- Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis**
- Gemüsefenchel**
- Kohlrübe, Speiserübe (Stoppelrübe, Mairübe etc.)**
- Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen-und Wirsingkohl)**
- Kürbis-Hybriden**
- Möhre*
- Ölkürbis**
- Patisson**
- Schnittpetersilie**
- Spargel**
- Stangenbohne**
*= §15-Zulassung; **= §18a-Genehmigung
Des Weiteren betroffen sind alle eventuell erteilten einzelbetrieblichen Genehmigungen nach §18b PfSchG mit einem der oben aufgeführten Pflanzenschutzmittel sowie clomazonhaltige Parallelimporte.