Gemüsebau

Proman als Notfallzulassung für 120 Tage im Feldsalat zugelassen

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Herbizid Proman, mit dem Wirkstoff Metobromuron (500 g/l), als Notfallzulassung erneut für die Anwendung in Feldsalat zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 20. Februar 2018 bis zum 19. Juni 2018. Es ist darauf zu achten, dass für die Notfallzulassung eine separate Menge abgepackt und etikettiert wird und dass auch nur diese Ware im Rahmen der Notfallzulassung eingesetzt werden darf.

Präparate (Wirkstoff)

Kultur

(Bereich)

Aufwand

Anwendung

Wartezeit

Proman

(500 g/l Metobromuron)

Feldsalat

(Freiland und Gewächshaus)

1,0 l/ha max. 1 Anw. in 200-400 l Wasser/ha

Gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bis BBCH 12 (ausgen. Klettenlabkraut), im Vorauflaufverfahren, unmittelbar nach der Saat bis BBCH 05

Freiland 42 Tage Gewächshaus 60 Tage

Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Metobromuron Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beanstandet werden.