Gemüsebau

Pflanzenschutzmittel – wichtige Hinweise zum Nachbau nach Fluopyram Einsatz

Der Zulassungsinhaber der fluopyramhaltigen Fungizide Luna Sensation und Luna Experience, die Firma Bayer AG, informiert über folgenden wichtigen Sachverhalt:

Wichtiger Hinweis: Kein Nachbau von Stangensellerie, Fenchel und Gewürzpflanzen:

Ab Januar 2018 gelten für den Wirkstoff Fluopyram in einigen Kulturen neue Rückstandhöchstmengen. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass beim Nachbau von Stangensellerie und Fenchel Rückstände über der gesetzlich festgelegten Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg, bzw. 0,05 mg/kg in Gewürzpflanzen im selben oder auch im folgenden Jahr nachgewiesen werden können. Deshalb raten wir nach der Anwendung von Luna Experience speziell vom Nachbau dieser Kulturen ab.

Hinweis zum Nachbau von Gemüse (ausgenommen Stangensellerie und Fenchel), frischen Kräutern, Arzneipflanzen und Teekräutern:

Auch bei sachgemäßer Anwendung von Luna Experience kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Nachbaukulturen, die im selben oder auch im folgenden Jahr nachgebaut werden, Rückstände des Wirkstoffs Fluopyram nachgewiesen werden können, ohne dass in diesen Kulturen Luna Experience eingesetzt wurde.

Es werden jedoch die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstmengen eingehalten und die erzeugten Lebensmittel sind in Deutschland verkehrsfähig, wenn das Produkt entsprechend der Zulassung und wie in der Gebrauchsanleitung angegeben in der Zielkultur sachgerecht eingesetzt wird.

Insbesondere im Fall

  • von speziellen Anforderungen der Abnehmer hinsichtlich der Anzahl der nachgewiesenen Wirkstoffe oder der prozentualen Ausschöpfung der gesetzlich festgesetzten Rückstandshöchstmengen,
  •  des Anbaus von Kulturen für die Erzeugung von Babynahrung,
  •  eines Wechsels von konventionellem zu ökologischem Anbau, muss vor der Anwendung sorgfältig geprüft werden, ob die jeweiligen spezifischen Anforderungen eingehalten werden können.

Die Hinweise finden sich in den aktuellen Gebrauchsanleitungen wieder!