Pflanzenschutzmittel – Ablauf wichtiger Aufbrauchfristen

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 16 vom 01.06.2018

Hiermit wird an das Ende wichtiger Aufbrauchfristen erinnert. Nach Ablauf der genannten Fristen dürfen die Produkte bzw. mit dem Produkt behandeltes Saat- und Pflanzgut nicht mehr verwendet, angebaut und Ausgesät werden. Restmengen sind zu entsorgen.