Notfallzulassung für Proman in Buschbohnen

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 6 vom 05.03.2019

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Herbizid Proman, mit dem Wirkstoff Metobromuron (500 g/l), als Notfallzulassung für die Anwendung in Buschbohnen zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01. April 2019 bis zum 29. Juli 2019. Es ist darauf zu achten, dass für die Notfallzulassung eine separate Menge (9.000 Liter) abgepackt und etikettiert wird, und dass auch nur diese Ware im Rahmen der Notfallzulassung eingesetzt werden darf. Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen ein Anwendungsverbot.

Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Metobromuron Rückständen in Buschbohnen führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beanstandet werden. Anwendungsbestimmungen und Auflagen: NW468, NG404, NW609-1, NT102, SF276-EEGE, SS530, SS610 VA268, SS110-1, SS2101, NW261, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SB199, SF245-02, SS206