Notfallzulassung für Proman im Feldsalat (Herbstanbau)

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 18 vom 09.07.2018

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Herbizid Proman, mit dem Wirkstoff Metobromuron (500 g/l), als Notfallzulassung für die Anwendung in Feldsalat zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 06. Juli 2018 bis zum 02. November 2018. Es ist darauf zu achten, dass für die Notfallzulassung eine separate Menge abgepackt und etikettiert wird und dass auch nur diese Ware im Rahmen der Notfallzulassung eingesetzt werden darf.

Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beanstandet werden.

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