Notfallzulassung für Proman im Feldsalat

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 18 vom 19.06.2020

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Herbizid Proman mit dem Wirkstoff Metobromuron (500 g/l) als Notfallzulassung erneut für die Anwendung in Feldsalat zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 19. Juni 2020 bis zum 16. Oktober 2020. Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführten Indikationen ein Anwendungsverbot.

Anwendungsbestimmungen: NW468, NW642-1, SS110-1, SS2101, SS610

Unkodiert: Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels im Gewächshaus sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Nach 28 Tagen ist für weitere 36 Tage lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen. Zum Schutz von Anwohnern (Kind) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.

Auflagen: NW261, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS204
Sonstige Hinweise: NB6641 (B4)

Unkodiert: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Metobromuron Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beanstandet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr! Maßgebend sind die Hinweise in den Gebrauchsanweisungen.