Notfallzulassung für Dimethofin in Blumenkohl

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 25 vom 11.07.2019

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde das Fungizid Dimethofin, mit dem Wirkstoff Dimethomorph (150 g/l), erneut als Notfallzulassung für die Anwendung in Blumenkohl zugelassen. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf die Anwendung in dem Zeitraum vom 05. Juli 2019 bis zum 01. November 2019. Es ist darauf zu achten, dass für die Notfallzulassung eine separate Menge abgepackt und etikettiert wird und dass auch nur diese Ware im Rahmen der Notfallzulassung eingesetzt werden darf. Nach dem Ablauf des Anwendungszeitraumes gilt für die in der Tabelle aufgeführte Indikation ein Anwendungsverbot.

Anwendungsbestimmungen:

NW470, SE110, SS110-1, SS2202

Auflagen:

EB001-2, NW264, NW642-1, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206