Genehmigung für Centium 36 CS in Kohlrabi und Spinat erteilt
Kernobst
Von der Genehmigungsbehörde wurde zur Anwendung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter für das Herbizid Centium 36 CS (360 g/l Clomazone) eine Genehmigung nach §18a (altes PflSchG) in Kohlrabi und Spinat erteilt.
<ir_inline itemname=inlineTable:2 type=0>Die Auflagen bei Anwendung von clomazonehaltiger Produkten sind zu beachten!