Genehmigung für Centium 36 CS in Kohlrabi und Spinat erteilt

Kernobst

Von der Genehmigungsbehörde wurde zur Anwendung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter für das Herbizid Centium 36 CS (360 g/l Clomazone) eine Genehmigung nach §18a (altes PflSchG) in Kohlrabi und Spinat erteilt.

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Die Auflagen bei Anwendung von clomazonehaltiger Produkten sind zu beachten!