Gemüsebau

Änderung bei der Notfallzulassung für Pirimor G in Möhren

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 20 vom 31.05.2023

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt für die Notfallzulassung von Pirimor G in Möhren eine Änderung bei der Auflage zur Bienengefährlichkeit bekannt:
Die zunächst erteilte

  • Auflage NB661 „Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.“

wurde gestrichen und durch die jetzt gültige

  • Auflage NB6641 „Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).“

ersetzt.


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