Agrarpolitik und Steuern

Wachstumschancengesetz: Steuererleichterungen für Landwirte?

Das Wachstumschancengesetz bringt einige Steuererleichterungen. Was müssen Landwirte dazu wissen? Und wie können sie profitieren?

Das Wachstumschancengesetz bietet neue Abschreibungsmöglichkeiten.

Degressive Abschreibungen

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie Landmaschinen, die Sie zwischen dem 01.04.2024 und 31.12.2024 anschaffen, können Sie jetzt degressiv abschreiben. Der Satz darf 20 %, höchstens aber das 2,0-Fache der „normalen“, also linearen Abschreibung (AfA), betragen.

Hierzu ein Beispiel: Landwirtin Maja Feldmann kauft im April 2024 eine Selbstfahrspritze für netto 300.000 €. Bei linearer Abschreibung und einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren ergäbe sich eine jährliche AfA von 30.000 €. Bei degressiver Abschreibung kommt sie jedoch auf deutlich höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren (Übersicht 1). Im laufenden Wirtschaftsjahr kann sie nur für die verbleibenden drei Monate abschreiben. Im zweiten Jahr summiert sich die Abschreibung hingegen auf 57.000 €. Erst ab 2029/30 ist es für sie sinnvoll, von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln und den Restwert von rund 93.400 € über die Restnutzungsdauer in gleichbleibenden, jährlichen Beträgen von 19.660 € abzuschreiben.

Betriebe mit einem Gewinn bis 200.000 € im Wirtschaftsjahr, das der Investition vorangeht, können für bewegliche Güter des Anlagevermögens in den ersten fünf Jahren zusätzlich eine Sonderabschreibung von 40 % nutzen. Zusammen mit der degressiven Abschreibung ist somit im ersten Jahr eine AfA von bis zu 60 % möglich. Demnach könnte Landwirtin Feldmann in den ersten fünf Jahren neben der degressiven Abschreibung nochmals insgesamt bis zu 120.000 € an Kosten steuerlich geltend machen.

Wohnraum abschreiben

Wohngebäude, die Sie zwischen dem 30.09.2023 und 01.10.2029 neu bauen oder kaufen,...