Gesetz zur Wiederherstellung der Natur: Knappe Mehrheit dafür

Nach langem und heftigen Streit hat das Europaparlament dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur zugestimmt. Worauf müssen sich Land- und Forstwirte einstellen?

Vergangene Woche Mittwoch hat das Europäische Parlament (EP) seine Position zu einer EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur festgelegt. Das Plenum nahm den Text mit 336 Ja- sowie 300 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen an.

Knappes Ergebnis

Dass das Ergebnis so oder so knapp ausfällt, hatten Beobachter erwartet. Denn der Gesetzesvorschlag hatte vorher in verschiedenen EP-Ausschüssen, insbesondere im federführenden Umweltausschuss, keine Mehrheit bekommen. Dem Votum im Umweltausschuss entsprechend hatte der Ausschussvorsitzende dem Plenum daher vorgeschlagen, den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission ganz abzulehnen. Eine Abstimmung darüber scheiterte aber: 324 der Abgeordneten stimmten gegen die Ablehnung, 312 dafür und 12 enthielten sich.

Hitziger Schlagabtausch

Viele Medien haben über die Abstimmung berichtet. Das dürfte vor allem am hitzigen Schlagabtausch zwischen Befürwortern und Gegnern gelegen haben. Zudem ging es um die Frage, wie sich Fraktionsmitglieder der Europäischen Volkspartei (EVP) positionieren. Das lässt Rückschlüsse zu, wie sie inzwischen zum Green Deal und zur Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (EVP) stehen.

Die Trilogverhandlungen zwischen dem EP, den Europäischen Mitgliedstaaten sowie der EU-Kommission sollen noch in dieser Woche starten. Das ist ein Zeichen dafür, dass einige Verhandler noch vor der EU-Wahl 2024 Fakten schaffen wollen.

Was steht im Gesetzesvorschlag?

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich auf die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 verständigt. Sie ist ein Eckpfeiler des Naturschutzes in der EU und des europäischen Green Deals. Eines ihrer Ziele lautet, beeinträchtigte Ökosysteme in der EU bis 2030 durch eine Reihe konkreter Verpflichtungen wiederherzustellen. Zur Umsetzung hat die Europäische Kommission am 22. Juni 2022 einen Gesetzesvorschlag veröffentlicht – zeitgleich mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Widerstandsfähigkeit der Natur stärken

Die vorgeschlagene Verordnung über die Wiederherstellung der Natur soll die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die sich bis 2030 auf mindestens 20% der beeinträchtigten Land- und Meeresgebiete der EU erstrecken sollen. Bis 2050 sollen dann alle Ökosysteme erfasst sein, bei denen eine Wiederherstellung erforderlich ist. Insgesamt soll die Wiederherstellung von Ökosystemen die Widerstandsfähigkeit der Natur stärken, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen und somit letztlich auch die Ernährung sichern, da Landwirtschaft vom guten Zustand der...