Neues Jahr, neue Regeln

Mehr Mutterschutz, grenzenloses Streaming und weniger Belege für die Steuererklärung – was sich für Verbraucher 2018 ändert, zeigt unsere Auswahl.

as Jahr 2018 steht vor der Tür. Zum Jahreswechsel und in den folgenden Monaten ändern sich Gesetze und Regeln. Wer sie kennt, erspart sich unnötige Überraschungen.

Neue Autos müssen künftig mit einem automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein: Verpflichtend wird für alle Neuwagen ab dem 1. April 2018 der Einbau eines eCall-Systems. Das elektronische Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit. Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisch ausgelöst. Daneben kann er aber auch manuell durch einen Knopfdruck abgesetzt werden.

Autokauf vor September

Wer plant, einen Neuwagen zu kaufen, sollte dies vor dem 1. September 2018 tun. Das rät die Verbraucherzentrale NRW. Danach fällt die Kfz-Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge wegen des neuen Abgastests WLTP möglicherweise höher aus. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

Neue Winterreifen müssen ab Januar das Schnee-Symbol tragen. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Neue Regel bei Winterreifen

Alle ab 1. Januar 2018 produzierten Winterreifen müssen die Hersteller mit dem „Alpine“-Symbol kennzeichnen: Es ist ein dreigezacktes Piktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte (siehe Foto). Sie erfüllen besondere 
Anforderungen an Brems- und 
Beschleunigungsverhalten auf Schnee und Eis. Bisher war es ausreichend, wenn die Reifen mit den Buchstaben M+S beschriftet waren. Für sie gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Bis dahin dürfen alte Reifen 
weiter genutzt werden, solange 
sie intakt sind und ausreichend Profil haben. Wer neue nach dem Jahreswechsel hergestellte Reifen ohne die neue Kennzeichnung kauft und bei winterlichen Bedingungen fährt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Weniger Belege für Steuererklärung

Wer die Steuererklärung für das Jahr 2017 machen möchte, braucht keine Belege mehr einzureichen. Allerdings kann das Finanzamt die Unterlagen, zum Beispiel Spendenquittungen, anfordern. Die Vorlage kann es bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids verlangen. Daher rät die Verbraucherzentrale NRW, sämtliche Belege aufzubewahren.

Streamen ohne Grenzen

Ab dem 20. März lassen sich kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme und Musik auch im EU-Ausland nutzen. Bisher verhinderte dies das sogenannte Geoblocking, wie der Einsatz von Ländersperren heißt. Die Nutzung der bereits bezahlten Dienste ist 
allerdings auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt.

Kindergeld leicht erhöht

Alle Jahre wieder wird das Kindergeld leicht angehoben, auch diesmal wie im vergangenen Jahr um 2 € pro Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 €, für dritte Kinder 200 € und für das vierte sowie jedes weitere Kind 225 € pro Monat.

Mutterschutz ausgeweitet

Schülerinnen und Studentinnen sowie Praktikantinnen kommen ab dem 1. Januar auch in den Genuss des Mutterschutzes. Sie werden in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit und können selbst entscheiden, ob sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen oder weiter Pflichtseminare und Prüfungen absolvieren. Auch die Teilnehmerinnen des Bundesfreiwilligendienstes können in Zukunft in Mutterschutz gehen. Die Fristen bleiben unverändert. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach.

Rückgabe illegaler Waffen

Wer möglicherweise durch eine Erbschaft in den Besitz illegaler Waffen und Munition gekommen ist, sollte den Stichtag 6. Juli 2018 ins Visier nehmen: Dann läuft die Frist für deren straffreie Rückgabe aus. Abgegeben werden können die Schusswaffen bei den Polizeibehörden. Die Amnestie war mit dem seit Juli 2017 geltenden zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes für einen Zeitraum von einem Jahr eingeräumt worden. Für Neu-Waffenbesitzer wie viele Jungjäger wird sich die Aufbewahrungspflicht verschärfen.

Keine Kreditkartengebühren

Ab dem 13. Januar gelten neue 
europaweit einheitliche Regeln zum Zahlungsverkehr. Bankkunden haften beim Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte für entstandene Schäden noch bis maximal 50 €. Das gilt auch fürs Online­banking. Händler dürfen auch 
keine Aufschläge mehr beim Zahlen mit der Kreditkarte nehmen. Allerdings gilt das nur für besonders verbreitete Kreditkarten. Hierzulande sind das Visa und Mastercard.

Bye-bye 500-€-Schein

Wer die Euro-Banknote mit dem größten Wert noch haben möchte, muss sich beeilen: Der Rat der 
Europäischen Zentralbank (EZB) hat beschlossen, die Ausgabe der 500er-Scheine gegen Ende 2018 einzustellen. Die ausgegebenen 500er-Noten behalten aber ihren Wert.