Gesundheit: Das ändert sich im neuen Jahr

Alle Jahre wieder ... stehen zum Jahreswechsel einige Änderungen an, auch im Gesundheitsbereich. Zum kommenden Jahr gibt es nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW folgende Neuerungen.

Schon seit Jahren kann jede Krankenkasse mit Pharmaunternehmen Preisnachlässe auf Arzneimittel in Form von sogenannten Rabattverträgen vereinbaren. Die Apotheken sind verpflichtet, den Versicherten der jeweiligen Krankenkasse die Arzneimittel der Vertragsfirmen zu geben.

Auf Wunsch teurere Arznei

Ab 2011 können sich die Patienten jetzt auch für ein teureres Präparat entscheiden, sofern sie die höheren Kosten selbst tragen. Dabei zahlt der Versicherte zunächst den vollen Betrag und bekommt von der Kasse später einen Teil der Kosten erstattet. Unabhängig von dieser neuen Regelung können Versicherte aber auch 2011 weiterhin andere Arzneimittel erhalten. Das ist der Fall, wenn das medizinisch erforderlich ist und der Arzt dies bestätigt. Dann trägt die Krankenkasse die vollen Kosten.

Ihre erbrachten Leistungen rechnen Ärzte üblicherweise über die Chipkarte direkt mit den Krankenkassen ab (Sachleistungsprinzip). Alternativ können Versicherte sich auch eine Rechnung ausstellen lassen und bei ihrer Kasse einreichen (Kostenerstattung). Bislang war ein Patient ein Jahr lang daran gebunden, wenn er sich für die Kostenerstattung entschieden hat. Ab 2011 ist dies auf ein Vierteljahr begrenzt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt diese Regelung jedoch nicht. Denn wer die Erstattung wähle, habe einen höheren Aufwand und bleibe eventuell auf Kosten sitzen, warnt sie.