Darf Wurst ohne Fleisch Wurst heißen?

Friedlich liegt sie im Kühlregal: die Tofu-Wurst. Doch Moment! Ist das überhaupt eine Wurst? Schließlich enthält das Lebensmittel gar kein Fleisch.



Im Lebensmittelhandel wird eine Vielzahl an vegetarischen Produkten angeboten – auch solche, die vom ursprünglichen Verständnis her fleischhaltig sind, wie Würstchen. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CUVA) Stuttgart hat elf "vegetarische Würste" in Fertigverpackungen untersucht.

In Form und Farbe sowie Aufmachung und Verpackung ähneln die untersuchten Produkte echten Würsten bzw. Aufschnitt daraus. Durch das Räucheraroma erinnerten sie auch geschmacklich an fleischhaltige Varianten, wie die Prüfer mitteilen.

Doch eines mag irritieren: Die Bezeichung der Produkte lautete häufig Wiener, Knackwürstchen oder Bratwurst, oder die Begriffe Würstchen oder Aufschnitt wurden verwendet. Eine Irreführung?

Die allgemeine Verkehrsauffassung von "Fleischerzeugnissen" ist in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches formuliert. Demnach unterscheiden sich Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fleisch oder Fleischerzeugnissen eindeutig in Bezeichnung und Aufmachung von fleischlosen Erzeugnissen.

Allerdings besteht auf Begriffe wie "Wurst" oder auch Bezeichnungen wie Wiener, Bratwurst usw. kein besonderer Schutz, sodass sie bei ausreichender Kennzeichnung auch für fleischlose Erzeugnisse verwendet werden können. Dabei muss klar erkennbar sein, dass es sich eben nicht um ein Fleischerzeugnis handelt, zum Beispiel durch einen deutlich sichtbaren Hinweis wie "aus Soja hergestellt", "fleischlos" oder "vegetarisch".