Eine GbR gründen

Für Teamplayer

Eine GbR ist eine unkomplizierte Form der geschäftlichen Partnerschaft – gleichzeitig hat sie ihre Tücken. Aber dafür gibt es Regeln.

Ob Vater und Tochter oder Sohn bei der Hofübernahme, Geschwister als Erbengemeinschaft oder Berufskollegen, die sich zusammentun, weil sie spezielle Maschinen besitzen oder über Lagerfläche verfügen: Gemeinsam ist es einfacher als allein, unternehmerisch aktiv zu werden. Dann schließt man sich zusammen. Eine GbR ist eine unkomplizierte, einfache Form der geschäftlichen Partnerschaft – gleichzeitig hat sie ihre Tücken. Aber dafür gibt es Regeln.

Etwas Theorie über die GbR

  • Eine GbR ist eine Personengesellschaft.
  • GbR steht für „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“. Sie unterliegt dem bürgerlichen Recht, nicht dem Gewerberecht.
  • Eine GbR kann freiberuflich aktiv oder gewerblich sein. In der Landwirtschaft sind GbRs oft Gewerbebetriebe.
  • Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt. Nach § 14 der Gewerbeordnung muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Anmeldung einreichen, jedoch nicht die GbR selbst, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit ist.
  • Der Eintritt eines Gesellschafters markiert den Beginn eines Gewerbes und verpflichtet zur Gewerbeanmeldung. Eine Ausnahme sind die GbRs, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Hier tritt bei einer Gewerbemeldung die GbR selbst als handelnde Person auf.

Eine GbR wird kaum mit Fremden gegründet. Die Gründer kennen und schätzen sich meistens persönlich, der „Handschlag“ zählt. Dennoch sollte eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt werden, nicht zuletzt, weil sonst die gesetzlichen Vorgaben greifen.

Was die Gründer wissen sollten - die Regeln zur GbR

1. Name: Die Gesellschaft sollte einen Namen haben, der einheitlich verwendet wird und auch in einer späteren, anderen Gesellschaftsform beibehalten werden kann. Soll die GbR in das Gesellschaftsregister eingetragen werden, ist der Name Pflicht.

2. Vertretung der Gesellschaft: Nach dem neuen Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, MoPeG, wird die GbR...


Mehr zu dem Thema