Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, was genau mit „Subvention“ gemeint ist: Eine direkte Zahlung? Oder kann sich dahinter auch ein staatlicher Eingriff verbergen, der auf Umwegen seinen Weg zu den Empfängern findet? Und wer ist der Empfänger: der Landwirt oder der Verbraucher?
- Verstehen wir unter dem Begriff Subvention sämtliche staatlichen Eingriffe etwa auch im Agraraußenhandel zugunsten aller bzw. einiger Landwirte, so lässt sich der erste Eingriff dieser Art in Deutschland nach Gründung des Kaiserreiches 1870/71 finden. 1873 wurden erstmals Getreideeinfuhren mit hohen Zöllen belegt. Auf diese Weise sollten stark zunehmende Getreideimporte begrenzt und der Verfall der Getreidepreise gestoppt werden. Aus Russland, vor allem aber aus den USA drängte damals Getreide in großen Mengen auf den deutschen Markt – das wiederum war eine Folge der moderneren Anbau- und Erntemethoden in den USA und stark gesunkener Frachtkosten. Globalisierung ist also keineswegs eine Erfindung der Gegenwart …
Die Politik der Getreideschutzzölle von 1873 und deren Folgen für (Land-)Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland sind in der Forschung bis heute umstritten. Zweifellos beschränkten die Zölle einen internationalen Handelsaustausch, der bis dahin weitgehend unbehindert war. Nach innen hielten sie die Getreidepreise hoch und verteuerten das Brot. Die Zölle konservierten auch eine Vorrangstellung des Getreidebaus gegenüber der (nicht subventionierten) Veredlungs-, vor allem der Milch- und Fleischwirtschaft, wie sie sich damals gerade in Westfalen stark herausbildete.
- Verstehen wir unter dem Begriff Subvention keine direkte oder indirekte Zahlung an Landwirte, sondern den Einsatz staatlicher Finanzmittel zugunsten von Verbrauchern? Eingriffe dieser Art, um zum Beispiel die Lebensmittelpreise künstlich zu drücken, sind sehr alt. In Deutschland lassen sie sich zum Beispiel schon in der Politik des Preußenkönigs Friedrichs II, der in der Zeit von 1740 bis 1786 regierte, feststellen. Er setzte nach witterungsbedingten Missernten staatliche Mittel ein, um Lebensmittel, vor allem Getreide, in nicht betroffenen Regionen zu kaufen und in die Krisenregionen zu importieren, die dann dort die Preise „drückten“. Außerdem ließ Preußen mit staatlichen Mitteln große Lager errichten, um solche wetterbedingten Hungerkrisen abzufedern (und um die Versorgung seines Heeres zu gewährleisten).
Staatliche Eingriffe in den Agrar- und Lebensmittelmarkt hat es gerade auch in den Kriegs- und Krisenjahren zwischen 1914 und 1945/49 in großer Zahl und in sehr unterschiedlicher Ausrichtung gegeben. Zuletzt stand dabei vor allem die Bekämpfung des Hungers bzw. die Sicherung der Ernährung im Mittelpunkt – ein Ziel, das die Agrarpolitik der jungen Bundesrepublik und der entstehenden Europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft (EWG) maßgeblich prägen sollte und das mit Garantien für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume verknüpft worden ist. Letztlich wurden in den 1950er-Jahren die Grundlagen des Agrarsubventionssystems gelegt, das auf dem Prinzip der Preisstützung basierte. Es wurde im EU-Raum in den 1990er-Jahren durch das System der Produkt- bzw. Betriebsprämien abgelöst.