Warum durfte ältere Dame Land kaufen?

Etwa 1 km von meinem Hof (Haupterwerb Milchvieh) hat ein Rentner 6,5 ha Grünland verkauft. Eine pensionierte Lehrerin hat die Fläche als Kapitalanlage gekauft. Auf meine Nachfrage bei der Landwirtschaftskammer, warum ich als aufstockungswilliger Landwirt nicht informiert worden sei, hieß es: Die Fläche sei langfristig an einen Milchviehhalter verpachtet, da müsse die Kreisstelle den Ortslandwirt nicht einschalten.

Die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes bedarf der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Zuständig in Nordrhein-Westfalen ist die Landwirtschaftskammer. Dabei gilt in Nord­rhein-Westfalen eine Mindestgrenze von 1 ha: Die Genehmigung ist erforderlich, wenn eine „wirtschaftliche Einheit“ von über 1 ha Größe veräußert wird. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 ist die Genehmigung zu versagen, wenn Tat-sachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet. Dies ist nach Abs. 2 der Vorschrift der Fall, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht. Die Veräußerung von Flächen an Nichtlandwirte ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Nach gefestigter Rechtsprechung ist der...