Pflichtteil für Adoptivsohn?

Meine Frau hat sich jahrelang um einen alleinstehenden Mann in der Nachbarschaft gekümmert. Nach seinem Tod hat sie sein Haus geerbt. Der Verstorbene hat nur noch einen Adoptivsohn, der im Testament nicht erwähnt wird. Kann er einen Pflichtteil fordern? Alle Sachen im Haus des Erblassers mussten wir entsorgen. Können wir die Kosten mit dem Pflichtteil verrechnen?

Seit dem 1. Januar 1977 gilt ein neues Adoptionsrecht. Hat die Adoption nach dem 1. Januar 1977 stattgefunden, ist zwischen der Adoption Minderjähriger und der Adoption Volljähriger zu unterscheiden. Hinsichtlich Ihres Falles aber ist festzuhalten, dass – falls das Kind nach dem 1. Januar 1977 adoptiert wurde – es wie ein leibliches Kind des Erblassers behandelt wird. Dies bedeutet: Der Adop­tivsohn wird erb- und pflichtteilsberechtigt. Unterstellt, der Erblasser war ledig und hatte nur diesen einen Adoptivsohn, dann hätte dieser eigentlich den ganzen Nachlass geerbt. Da der Erblasser durch Testament Ihre Frau zur Alleinerbin eingesetzt hat,...