Wildkameras gegen Müllsünder?

Zum zweiten Mal in diesem Jahr haben Unbekannte Altreifen in meinem Wald abgeladen. Für die Entsor­gung wurde ich zur Kasse gebeten. Um die Täter überführen zu können, habe ich zwei Wildkameras installiert. Mein Nachbar meint, das sei strafbar, ich verstoße gegen den Datenschutz. Wie kann ich mich sonst wehren?

Mit Anbringung der Wildkameras wird zwar kein Straftatbestand verwirklicht, allerdings können Sie mit der Nutzung der Kameras gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen. Wildkameras dienen in erster Linie der Wildbeobachtung, ohne dass der Revierinhaber zeitgleich vor Ort sein muss. Schon die jagdliche Einordnung der Kameras ist umstritten. In Ihrem Fall sollen die Kameras dazu dienen, Personen zu überführen, die alte Autoreifen in Ihrem Wald entsorgen, was verboten ist.

Daraus folgt aber nicht, dass die Wildkameras ohne Weiteres zulässig sind. Vielmehr müssen Sie bei der Anbringung den Datenschutz beachten. Darüber haben in der Vergangenheit Gespräche zwischen den...