Mit dem Schlepper in den Wald?

Leserfrage: Worauf müssen wir bei Rückearbeiten mit dem eigenen Schlepper achten, um die PEFC-Zertifizierung nicht zu gefährden?

Wochenblatt-Leser Felix E. in J. bewirtschaftet einen Betrieb mit Land- und Forstwirtschaft – seit einiger Zeit gemeinsam mit seinem Sohn. Künftig möchten sie ihr Holz wieder selbst rücken. Worauf müssen sie achten, um bei den Rückearbeiten mit dem Traktor nicht gegen die PEFC-Zertifizierung zu verstoßen?

Martin Kempkes, PEFC-Regionalassistenz für Nordrhein-Westfalen, gibt Auskunft: Ihr Vorhaben berührt vier Anfor­derungen des PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung in seiner aktuellen Version:

Flächiges Befahren verboten

Kriterium 2.5 im PEFC-Waldstandard verbietet grundsätzlich ein flächiges Befahren. Ausnahmen gibt es ausschließlich für Tätigkeiten außerhalb von Holzernte- und Rückearbeiten und wären auf das unbedingt erforderliche Ausmaß begrenzt.

In Ihrem Fall darf der Schlepper somit das dauerhaft angelegte Feinerschließungsnetz mit Rücke­gassenabständen von mindestens 20 m nicht verlassen.

Tragfähige Rückegassen

Kriterium 2.6 gibt Hinweise zum Bodenschutz bzw. Zustand der...