Wochenblatt-Leser Wolfgang N. in R. fragt: Ich und andere Waldbesitzer entnehmen kranke Fichten und umstehende sofort, wenn sie vom Borkenkäfer befallen worden sind. Ich habe die Hoffnung, dass dadurch Fichtenbestände überleben können. Kann ich rechtliche Schritte gegen Grundstücksnachbarn ergreifen, die nichts gegen den Käfer unternehmen?
Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW, weiß: Ihre Einschätzung zu den Chancen, gesunde Fichtenbestände vor allem in den Hochlagen, durch gezielte Eingriffe retten zu können, teilen wir. Es lohnt alle Versuche zu unternehmen, um diese Bestände insbesondere durch die rasche Entnahme befallener Bäume zu erhalten.
Schadenersatz können Sie von Ihren Nachbarn nur dann erfolgreich verlangen, wenn der eingetretene Schaden durch ein vorwerfbares Unterlassen verursacht worden ist und diese den Eintritt des Schadens durch aktives Handeln hätten verhindern können.
Nachweis erforderlich
Eine große Hürde besteht dabei, den Beweis zu erbringen, dass ein Käferbefall an Ihren Fichten tatsächlich vom Ausschwärmen der Käfer auf den Nachbarflächen verursacht worden ist. Wir haben es derzeit in NRW mit einer Kalamität zu tun, die einen regional großflächigen Befall der Fichtenbestände aufweist. Es dürfte in einer gerichtlichen Auseinandersetzung jeweils schwierig sein, den verantwortlichen Verursacher für einen weiteren Käferbefall dingfest zu machen.
Sind die Bestände Ihrer Nachbarn die einzigen weit und breit, die vom Käfer befallen sind, dürfte der erforderliche Beweis für Sie zu führen sein. Sind im erreichbaren Umkreis jedoch weitere Käferflächen festzustellen, stellt sich die Ausgangslage anders dar.
Aufforderung an Nachbarn
Gleichwohl sollten Sie in Anbetracht des befallenen Nachbargrundstückes die Besitzer notfalls anwaltlich dazu auffordern, aufgrund der akuten Gefahrensituation für Ihre Fichten eine Entnahme der Käferbäume zeitnah vorzunehmen.
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(Folge 27-2022)