Wochenblatt-Leserin Katharina V. in C. fragt: Ende 1988 stellte unser Kreis einen Landschaftsplan auf. In den Karten sind Natur- und Landschafts-schutzgebiete sowie zahlreiche Windschutzhecken, Baum- und Buschreihen ausgewiesen. Vor allem einige Hecken und andere Schutzstreifen sind heute verschwunden. An wen können wir uns als örtliche Naturschutzgruppe wenden, wenn ein Schutzstreifen nicht mehr vorhanden ist?
Die Pressestelle des Kreises Warendorf antwortet: Das Amt für Planung und Naturschutz geht davon aus, dass es sich um einen Landschaftsplan im Kreis Warendorf handelt.
Mit dem Landschaftsplan wurden Ende der 1980er-Jahre zahlreiche Anpflanzungen an Gräben, Wirtschaftswegen und Windschutzstreifen vorgenommen. Die Beseitigung solcher Gehölzstreifen ohne Genehmigung gilt als Eingriff in Natur und Landschaft. Ferner gelten mit öffentlichen Mitteln geförderte Anpflanzungen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege außerhalb des Waldes und im Außenbereich als „gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile“.
Meldung an Untere Naturschutzbehörde
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) kann die vorgenommenen Anpflanzungen und die schon dauerhaft bestehenden Gehölzstrukturen aufgrund des Umfangs der Pflanzungen nur stichprobenartig im Zuge von Außendiensttätigkeiten kontrollieren. In der Regel kann die UNB nur tätig werden, wenn entsprechende Meldungen oder Anzeigen zu Eingriffen vorliegen.
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(Folge 18-2022)