Wochenblatt-Leser Christoph U. fragt: In unserem Garten habe ich ein totes Rehkitz gefunden. Wer muss den Kadaver entsorgen? Kann ich ihn einfach auf meinem Grundstück vergraben?
Matthias Kruse, Redaktion "Rheinisch-Westfälischer Jäger", antwortet: Es ist sinnvoll, den Jagdausübungsberechtigten (Pächter) bzw. dessen Jagdaufseher zu informieren. Er wird in der Regel auch die Entsorgung des Kadavers übernehmen. Dazu besteht für Jäger immer die Möglichkeit, verendet aufgefundene Wildtiere (sogenanntes Fallwild) bei den Veterinäruntersuchungsämtern in NRW kostenlos untersuchen zu lassen, um die Todesursache zu ermitteln.
Totes Wildschwein unbedingt melden
Sollten Sie den Jäger, zu dessen Revier Ihre Flächen (bzw. die Umgebung Ihres Hofes) gehören, nicht erreichen, dürfen Sie Kadaver wie den des Kitzes zum Beispiel durch Eingraben selbst entsorgen. Aber: Das gilt ausdrücklich nicht für verendet aufgefundene Wildschweine. Wegen der potenziellen Gefahr, dass diese an dem gefährlichen Erreger der Afrikanischen Schweinepest gestorben sind, muss jedes tot aufgefundene Wildschwein amtlich gemeldet und untersucht werden – und der Kadaver darf auch nicht selbstständig entsorgt werden.
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(Folge 34-2023)