Kitzrettung: Wer ist verantwortlich?

Leserfrage: Ein Mitglied des Jagdvorstandes meinte, dass sich die Kitzrettung durch den Jagdpächter rechtlich nicht durchsetzen lässt. Könnte sich dieser im Nachhinein erfolgreich dagegen wehren?

Wochenblatt-Leserin Martina L. fragt: Ein Mitglied unseres Jagdvorstandes meinte kürzlich, dass sich die Kitzrettung vor dem Mähen durch unseren Jagdpächter rechtlich nicht durchsetzen lässt – obwohl er zu keinem Zeitpunkt ein Problem mit der Kitzrettung hatte und es auch im Jagdpachtvertrag von 2020 geschrieben steht. Könnte sich unser Pächter im Nachhinein erfolgreich dagegen wehren?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Vermutlich meint Ihr Jagdvorstandsmitglied, dass es den Landwirt bzw. den Lohnunternehmer nicht von seiner eigenen Verantwortung entbindet, wenn der Jagdpächter sich um die Kontrolle der Flächen vor...