Wochenblatt-Leser Anton P. in L. fragt: Meine Mastschweine nehmen an der Initiative Tierwohl (ITW) teil. Der Vertrag läuft Mitte nächsten Jahres aus, doch will ich in der nächsten Runde weitermachen. Ich habe mich schon bei meinem Bündler angemeldet und als Umsetzungszeitpunkt den 1. Januar 2024 angegeben. Den Termin soll ich ändern. Warum?
Mathis Lemke, IQ-Agrar, Osnabrück, nimmt Stellung: Dass Sie Ihren Stall jetzt schon angemeldet haben, ist völlig richtig. Denn der Vertrag endet bei allen bisherigen Teilnehmern nach drei Jahren, spätestens aber am 30. Juni 2024. Deshalb müssen sowohl Neu- als auch Altkunden vollständig neue Anmeldeunterlagen beim Bündler einreichen.
Abschlussaudit und Programmaudit
Das Terminproblem entsteht durch den Umsetzungszeitpunkt für das Audit, den jeder eintragen muss. Bei Altmitgliedern darf dieser maximal drei Monate vor dem Ende ihres bisherigen Vertrags liegen. Einen früheren Umsetzungszeitpunkt lässt die ITW-Datenbank nicht zu. Ursache ist das Abschlussaudit, das frühestens drei Monate vor Vertragsende möglich ist. Es dokumentiert, dass die Kriterien der ITW bis zum Schluss eingehalten worden sind.
Gleichzeitig ist beim Einstieg in die neue Laufzeit ein Programmaudit notwendig. Es liegt nahe, die beiden zusammenzulegen. Da Ihr Vertrag am 30. Juni 2024 endet, gilt für Sie der 30. März 2024 als frühestmöglicher Umsetzungszeitpunkt. Wer unsicher ist, wann sein Vertrag endet, kann das Datum beim Bündler erfragen.
Tränkewasser- und Stallklima-Check
Wichtig: Auch wenn der Vertrag fortgesetzt wird, muss für das auslaufende Jahr 2023 ein Tränkewasser- und ein Stallklima-Check vorliegen. Zudem ist ein Fortbildungsnachweis der Person erforderlich, die die Tiere betreut.
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(Folge 45-2023)