Wochenblatt-Leser Jan M. in B. fragt: Wenn ich in der staatlichen HI-Tier-Datenbank Stichtagsmeldungen mache sowie Zu- und Abgänge melde, kann ich dann auf das Führen des „lokalen“ Bestandsregisters verzichten?
Dr. Michael Kerkhoff, Kreis Borken, Tiere und Lebensmittel, Veterinärangelegenheiten, antwortet: Mit der Einführung des europäischen Tiergesundheitsrechtsaktes ergeben sich neue Vorschriften hinsichtlich der Meldetatbestände für Schweine, Schafe und Ziegen. Aus diesem Grund sind die einzelnen Tierhalter ab dem 1. August 2023 verpflichtet, neben einer bisher schon durchgeführten Zugangsmeldung ab sofort auch eine Abgangsmeldung in der staatlichen HIT-Datenbank einzugeben – und zwar innerhalb von sieben Tagen.
Da die Abgangsmeldung nur lebende Tiere umfasst und im Gegensatz zur Rinderdatenbank keine Verendung/Tötung eingegeben werden kann, ist weiterhin ein Führen eines lokalen Bestandsregisters nötig, damit auch diese Abgänge tagesaktuell dokumentiert sind und keine Differenz in den Zu- und Abgängen entsteht.
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(Folge 37-2023)