Wochenblatt-Leser Lars H. in O. fragt: Im März habe ich 680 Ferkel eingestallt, die schon bei der Ankunft nicht ganz gesund waren. Die staatliche Untersuchungsanstalt hat E.Coli und APP nachgewiesen. Folge: 11 Verluste und 17 Kümmerer, zudem 1700 € Mehrkosten für Medikamente. Trotz Gesprächen und Stallbesuch hat der Händler den Schaden nicht ersetzt – obwohl ich Stammkunde bin. Was kann ich tun?
Dr. Frank Greshake, Fachbereich Markt, Qualitätsmanagement, LWK NRW, nimmt Stellung: Da die Ferkel schon im März geliefert wurden, sind sie längst geschlachtet. Es ergibt oft Sinn, erst einmal den Durchgang abzuwarten und den Schaden zum Schluss aufzusummieren. Das ist im Ferkelhandel gängige Praxis. Es setzt aber auf das Vertrauen, dass der Schaden auch nach Monaten noch beglichen wird oder zumindest eine Kulanzlösung möglich ist.
Sofort Wandel oder Nachlieferung verlangen
Handelsrechtlich richtig ist das nicht. Danach hätten Sie sofort nach Erkennen des Schadens Wandlung verlangen müssen (Ferkel zurück) oder Nachlieferung von gesunden Ferkeln. In der Praxis ist das bei Lebendvieh kaum machbar – wer will schon eine hoffentlich gesunde Nachlieferung in einen kranken Bestand integrieren? Zurück in den Stall des Ferkelerzeugers ist auch keine praktikable Lösung.
Schriftliche Schadensberechnung zusenden
Was tun? Wenn Telefonate nicht reichen, sollte man den Schaden zu Papier bringen. Dabei helfen Berater von Landwirtschaftskammer oder Erzeugerring – notfalls auch ein landwirtschaftlicher Sachverständiger. Diese Kalkulation sollten Sie dem Vermarkter zukommen lassen. Die durchschnittliche Verlustrate des Betriebes nebst durchschnittlichen Tierarztkosten ist bei der Schadensberechnung abzuziehen.
Frist setzen
Kommt keine Antwort, sollten Sie eine Frist setzen mit Hinweis auf den Rechtsweg. Nicht unüblich ist auch, aufgrund des Schadens bei Neubestellung einer Ferkelpartie eine Preisermäßigung zu verhandeln. Ansonsten bleibt nur der Rechtsweg.
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(Folge 47-2023)