Erstattung für Binneneber

Immer wieder habe ich Probleme mit Binnenebern. Liefere ich an einen süddeutschen Schlachthof, werden Binneneber in der Regel komplett verworfen und gar nicht bezahlt. Andere Schlachthöfe bezahlen Binneneber nur mit starken Abschlägen. Wenn ich dann bei meinem Ferkellieferanten den entgangenen Schlachterlös einfordere, verweist dieser auf seine AGBs. Darin wird die Erstattung für Binneneber auf 50 € begrenzt. Wie ist die Rechtslage? Muss der Ferkellieferant nicht den kompletten Schaden ersetzen?

Ein ganz kompliziertes Thema! In der letztlich entscheidenden EU-Verordnung von 2005 gibt es keinen Binneneber mehr. Dort ist nur noch ein Schwein mit einem „ex­trem abweichenden Geschlechtsgeruch“ definiert. Das ist dann untauglich!

Aber die meisten Binneneber haben einen solch extremen Geschlechtsgeruch nicht und müssten demnach komplett tauglich sein. Das wirft die Frage auf, ob ein amtlicher Fleischbeschauer eine solche Bescheinigung ausstellen darf. Vom Gesetz her nicht! Es...