Wochenblatt-Leser Heiner S. fragt: Ich mäste jährlich etwa 3000 Schweine und 80 Bullen. Beim Blick auf die jüngsten Abrechnungen sind mir die deutlich gestiegenen Vorkosten aufgefallen. Unter anderem wurden mir fast 0,70 € pro Schwein und 2,70 € je Bulle zusätzlich in Rechnung gestellt. Auch die Transportpauschale wurde merklich erhöht. Mein Viehhändler begründet das mit den zusätzlichen Kostenpositionen seitens der Schlachthöfe („Rampengebühr“) sowie seinen eigenen höheren Aufwendungen durch Maut und Co. Sind diese neuerlichen Erlösabzüge eigentlich rechtens? In meinem Fall geht es immerhin um rund 2300 € jährlich.
Dr. Frank Greshake, Fachbereich Markt, Qualitätsmanagement, Landwirtschaftskammer NRW, antwortet: Sie stellen die Situation zutreffend dar. Viele Vermarkter haben etwa zur Jahreswende wegen der Mauterhöhung und der CO2-Abgabe die Transportkosten erhöht. Noch gravierender sind die Kostensteigerungen für die Lkw-Fahrer, bei Reparaturen und Ersatzteilen sowie die erheblich gestiegenen Kosten für die Anschaffung neuer Viehtransportfahrzeuge.
Vorkosten der Schlachtbetriebe
Seit Jahresbeginn kamen dann seitens der Schlachtbetriebe zusätzliche Vorkostenerhöhungen hinzu. Mit höheren Transportkosten können die Schlachtunternehmen im Grunde nicht argumentieren, weil sie die Tiere selbst eher nicht speditieren. Auch allgemeine Kostenerhöhungen scheiden als Begründung aus – die dürfen nicht über Vorkosten ausgeglichen werden. Dann wird es aber schon schwieriger: Mit höheren Waschkosten können die Schlachtunternehmen argumentieren. Da der Gefahrübergang an der Rampe, der Eigentumsübergang jedoch an der Waage stattfindet, können höhere Gebühren der amtlichen Fleischbeschau (Lebendbeschau, Schlachtkörperuntersuchung) sowie höhere Klassifizierungskosten als Begründung herangezogen werden.
Es wird daher nicht einfach, sich gegen diese Zusatzkosten zu wehren. Problematisch ist zudem, dass der Begriff Vorkosten im aktuellen Fleischgesetz nicht so definiert ist, dass sich eine rechtliche Grundlage ableiten lässt, mit der die Schlachtviehproduzenten oder deren Vermarkter juristisch gegen die Erhöhungen vorgehen könnten. Im Klartext: Die Zeiten geringer Vorkosten sind vorbei!
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(Folge 16-2024)