Wochenblatt-Leserin Anna-Lena B. in T. fragt: Wir beabsichtigen, für unsere Kühe eine Kuhbürste anzuschaffen. Gibt es für die Anschaffung Fördermöglichkeiten? Worauf ist zu achten?
Jan-Malte Wichern, Pressestelle, LWK NRW, antwortet: Das Land NRW fördert spezielle Vorhaben zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen. Gefördert werden neben Scheuerbürsten auch Anlagen zur Kühlung von Ställen, offene Tränken und Vorrichtungen zur Bereitstellung von organischem Beschäftigungsmaterial für Schweine, das Nachrüsten mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen für Kälber und Mastbullen, Fang- und Behandlungsstände für Weidetiere und Anlagen zur Sicherung einer Notstromversorgung.
Gebraucht nicht förderfähig
Alle genannten Vorhaben sind inklusive Montagekosten förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Umsatzsteuer und Eigenleistungen, Planungs- und Vorbereitungsleistungen, der Erwerb von gebrauchten Gegenständen, das Mieten, Pachten oder Leasen von Gegenständen sowie Anlagen und Gegenstände zur Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Standards.
Bei der LWK-Kreisstelle beantragen
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist nach dem von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Muster einschließlich der erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise beim Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW einzureichen. Bewilligt werden Anträge, die von den Kreisstellen abschließend geprüft und für die Bewilligung freigegeben werden.
Erst Antrag, dann Kauf
Die Bewilligung von vollständig eingereichten Anträgen erfolgt nach dem Windhundverfahren. Erst nach erteilter Bewilligung darf mit der beantragten Maßnahme begonnen werden. Bereits gekaufte Kuhputzbürsten sind daher nicht förderfähig.
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(Folge 30-2023)