Der Grundfutternährstoffbedarf von vier trocken stehenden Kühen entspricht bei einer Weideperiode von 180 bis 200 Tagen in etwa dem Ertragsniveau von 1 ha Grünland.
Daher sind aus Ihrer Sicht die entstehenden Kosten, insbesondere die Düngerkosten, die Kosten der Arbeitserledigung und bei Eigentumsflächen der Pachtansatz, zu berechnen.
Außerdem sind flächengebundene Festkosten zu berücksichtigen, wobei die gewährte entkoppelte Betriebsprämie gegengerechnet werden kann.
Bei derzeitigen Handelsdüngerpreisen sind für intensiv genutztes Grünland rund 500 €/ha Düngerkosten anzusetzen. Sofern die erforderlichen Nährstoffe über organische Düngemittel verabreicht werden, können sich einzelbetrieblich andere Düngungskosten ergeben. Für Arbeitserledigungs- und sonstige flächengebundene Festkosten sind ca. 180 €/ha zu kalkulieren.
Außerdem sind anfallende Flächenkosten in Form von Pachtzahlungen bzw. bei Eigentumsflächen ein Pachtansatz zu berücksichtigen. Hier wurde mit einem Wert von 300 €/ha gerechnet.
Den Gesamtaufwendungen von 980 €/ha steht die gewährte Betriebsprämie von 181,30 €/ha entgegen, sofern Sie über einen Zahlungsanspruch für Grünland verfügen.
Um eine volle Kostendeckung zu erreichen, sind Ihrerseits ohne Berechnung eines Gewinnbeitrages rund 800 €/ha zu fordern. Bei rund 200 Weidetagen sind das demnach 1 €/je Tier und Tag.
Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter jede Veränderung seines Rinderbestandes innerhalb von sieben Tagen in der HIT-Datenbank anzuzeigen. Ob unter Umständen bei der Aufnahme von Pensionstieren innerhalb einer Gemeinde eine Anzeige unterbleiben kann, müssten Sie nach Rücksprache mit dem örtlich zuständigen Veterinäramt klären.
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