Als „Klopphengst“ wird ein männliches Pferd bezeichnet, bei dem mindestens ein Hoden nicht aus der Bauchhöhle abgestiegen ist – und somit von außen nicht sicht- und fühlbar ist. Manchmal dauert der Abstieg der Hoden länger als üblich, doch im Alter von zwei Jahren sollte der Abstieg abgeschlossen sein. Generell ist eine Kastration bei einem einjährigen Pferd möglich. Somit kann der Hengst zu diesem Zeitpunkt kastriert werden. Denn je älter das Pferd wird, umso kräftiger werden das Bindegewebe, die Gefäße und die Muskulatur und umso aufwendiger wird die Operation.
Eine Operation ist insofern erforderlich, als dass Hoden, die im Bauchraum verbleiben, dazu neigen, tumorös zu entarten. Da bei einem Klopphengst ein oder beide Hoden durch den Leistenkanal entfernt werden – das heißt die Bauchhöhle wird geöffnet –, ist eine Operation unter Vollnarkose nötig und sollte in einer Tierklinik und nicht im Stall durchgeführt werden. Die Kosten hierfür können im Vorfeld der Operation bei der jeweiligen Klinik erfragt werden.