Pensionspferdehaltung: Erlaubnis erforderlich

Wir überlegen, einen Resthof zu kaufen, um dort eigene Pferde und auch Pensionspferde unterzustellen. In diesem Zusammenhang sind wir auf die Erlaubnispflicht für Tierhaltungen gemäß § 11 Tierschutzgesetz gestoßen. Würde dies auch für unseren Stall gelten?

Der § 11 des Tierschutz­gesetzes enthält zahlreiche erlaubnispflichtige Tatbestände im Zusammenhang mit der Zucht, dem Halten und dem Handel mit Tieren. Wer eine rein landwirtschaftliche Pferdehaltung mit eigenen Pferden betreibt, unterliegt nicht dieser Erlaubnispflicht.

Dies stellt sich bei einer Pensionspferdehaltung völlig anders dar. In § 11 Abs. 1 Nr. 3 ist festgelegt, dass es, wer Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung hält, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde (Veterinäramt) bedarf. Unter diesen...