Kündigungsfrist bei Pensionsvertrag?

Ich betreibe einen Pensionspferdebetrieb. Bei Gesprächen auf der Stallgasse geht es immer wieder auch um Kündigungsfristen. Wie könnte eine rechtlich unangreifbare Formulierung in einem Pensionsvertrag lauten und wann endet der Vertrag beim plötzlichen Tod eines Pferdes?

Soweit die Vertragsparteien in einem Pferdepensionsvertrag keine anderslautende Vereinbarung getroffen haben, besteht grundsätzlich sowohl für den Stallbetreiber als auch den Pferdeeinstaller die Möglichkeit, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Grund dafür ist, dass der Pferdepensionsvertrag in der Regel als Verwahrungsvertrag eingestuft wird. Hierbei sieht das Gesetz – anders als bei einem Mietvertrag – keine Kündigungsfristen vor.

Da bei der sofortigen Beendigung von Pferdepensionsverträgen für beide Vertragsparteien unbillige Härten entstehen können (der Pferdeeigentümer, der eine neue Bleibe für sein Pferd finden...