Baustahlmatten als Weidezaun?

Leserfrage: Ist es in NRW erlaubt, Weiden beispielsweise mit Stahlmattenzäunen einzufrieden?

Wochenblatt-Leserin Regina F. fragt: Unsere Pferdeweiden sind in den vergangenen Monaten sehr stark von Wildschweinen heimgesucht worden. Die Wiesen sind bisher mit einem herkömmlichen Elektrozaun an Eichenpfählen umzäunt. Ist es in NRW erlaubt, Weiden beispielsweise mit Stahlmattenzäunen einzufrieden?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Auch wenn Grundstückseigentümer grundsätzlich das Recht haben, sich vor Wildschäden durch Präventionsmaßnahmen zu schützen, so ist doch nicht alles an Mitteln erlaubt, was dazu geeignet wäre, Wildschäden zu verhindern.

Die schalenwilddichte, dauerhafte Einzäunung von Grundstücken im Jagdbezirk mit Baustahlmatten ist eine Präventionsmaßnahme, die grundsätzlich als unzulässig zu bewerten ist. Je nach Bauausführung stellen derartige Zäune eine Verletzungsgefahr für das Wild dar. Gerade bei dem Versuch, den Zaun zu...