Verwilderte Brieftauben vertreiben?

Bei uns im Dorf gibt es viele verwilderte Brieftauben. Sie sitzen an der Maissilage. Gibt es eine Möglichkeit, sie zu vergrämen oder müssen wir das einfach hinnehmen?

Sie müssen das nicht einfach hinnehmen, sondern können Vertreibungsmaßnahmen ergreifen. Diese Befugnis leitet sich allerdings nicht aus § 26 Bundesjagdgesetz (BJagdG) ab. Denn danach ist es dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten eines Grundstücks nur gestattet, Wild zur Verhütung von Wildschäden von Grundstücken abzuhalten oder sie zu verscheuchen. Bei verwilderten Brieftauben handelt es sich jedoch nicht um Wild im Sinne dieser Vorschrift.

Verscheuchen statt gefährden

Ihre Vertreibungsmaßnahme ist aber nach § 228 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gerechtfertigt. Da...