Elektrische Speicherheizungen kamen in den 1950er- und 1960er-Jahren auf, in erster Linie als günstige und sichere Alternative zu Öl- und Kohleöfen. Nachts wird ein Wärmespeicher elektrisch aufgeheizt, der dann nach und nach Wärme abgibt. Energieerzeuger boten dafür besonders günstige Tarife an. Denn nachts lieferten besonders Kohlekraftwerke mehr Strom, als abgenommen wurde. Bereits in den 1970er-Jahren verlor das Modell allerdings an Attraktivität. Strom wurde teurer und andere Heizungsmodelle verfügten über einen besseren Wirkungsgrad.
Aus wirtschaftlichen und klimapolitischen Gründen beschloss die Bundesregierung 2007 ein Verbot von Nachtspeicherheizungen in Häusern mit mehr als sechs Wohneinheiten. Dieses Verbot sollte ab den Jahr 2019 greifen. Allerdings wurde es bereits im Jahr 2013 mit Beschluss des Bundestages wieder außer Kraft gesetzt. Der Grund: Nachtspeicherheizungen könnten helfen, in Produktionsspitzen – zum Beispiel von Windkraft – den sonst überflüssigen Strom abzunehmen. Von Umweltverbänden gab es an diesem Entschluss Kritik. Nachtspeicherheizungen verursachten dreimal so hohe Emissionen wie Gasbrennwertkessel und taugten nicht als Speichertechnologie.
Fazit: Es gibt keinen Zwang zum Austausch, eine genaue Prüfung, ob sich der Umstieg auf eine andere Heizung lohnt, ist aber allemal sinnvoll.
(Folge 11-2018)