Teurer Heizölunfall

Der Mieter meines Hauses hatte Heizöl bestellt. Beim Tanken liefen etwa 400 l in den Keller. Polizei, Feuerwehr und Umweltamt waren vor Ort. Laut Gutachter hatte sich beim Tanken eine Rohrverbindung gelöst, weil eine Sicherungsschelle fehlte. Den Mieter trifft keine Schuld, weil der Bereich nicht einsehbar war. Die Ölanlage war 2010 neu montiert worden. Kann ich die inzwischen aufgelöste Firma oder das Folgeunternehmen haftbar machen?

Ein Verschulden des Öllieferanten oder Ihres Mieters kann man wohl ausschließen, deshalb haften Sie als Tankbetreiber in erster Linie. Fraglich ist, ob Sie im Innenverhältnis Regress bei einer dritten Person nehmen können, insbesondere dem Lieferanten des Tanks bzw. der Tanktechnik.

Da der Einbau des Tanks fast sieben Jahre her ist, sind mögliche Gewährleistungsansprüche verjährt. Dies gilt auch für „versteckte Mängel“, es sei denn, der Lieferant der Tanktechnik hätte den Mangel arglistig verschwiegen. Hierfür sehen wir keine Anhaltspunkte.

Wir...