Es gibt einen Entwurf zu einer Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, in dem unter anderem auch Regelungen für Heizöllager im privaten Bereich aufgenommen sind. Im Wesentlichen geht es darum, dass aus diesen Heizöllagerbehältern kein Heizöl austritt und Grundwasser und andere Gewässer verschmutzen kann. Daher dürfen nur geeignete Behälter verwendet werden, Leckageerkennungen bzw. Leckerkennungsanlagen sind notwendig und in regelmäßigen Abständen (etwa fünf Jahre) müssen die Anlagen von unabhängigen Sachverständigen auf Dichtheit geprüft werden. Was im Einzelnen zutrifft, ist von Kriterien wie Lagervolumen, ober-/unterirdische Behälter, außerhalb/innerhalb von Wasserschutzgebieten abhängig. Vieles davon ist bereits durch Verordnungen in den einzelnen Bundesländern gefordert. Zusätzlich werden technische Regelwerke erarbeitet, die künftig eine bundeseinheitliche Vorgehensweise bei Zulassung und Prüfung ermöglichen sollen. Da die Beratungen in Bundestag, Bundesrat und die Abstimmung mit der EU noch ausstehen, sind noch Änderungen möglich. Man muss also abwarten, was letztendlich verabschiedet wird.
Den Entwurf und die Begründung finden Sie im Internet unter dem Stichwort „awsv“.