Zum Schlachthof mit Klasse T

Kann ich mit Führerschein Klasse T einen Schlepper (50 km/h) mit Anhänger – beide gehören einem landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb – fahren, um damit Schweine des Gewerbebetriebes zum Schlachthof zu transportieren?

Die Fahrerlaubnisklassen L und T berechtigen ausschließlich zu Fahrten mit land- oder forstwirtschaftlichem (lof) Zweck, und zwar nur mit entsprechenden Zugmaschinen. Die Frage ist nun, was ist ein lof-Zweck? Als Beurteilungskriterium gilt weder das Steuerrecht, das einen Unterschied zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Landwirtschaft macht, noch ob eine Fahrt nach dem...