Wird die Förderung gestrichen?

Leserfrage: Kann ich die Leistung meiner PV-Anlage auf unter 30 kWp herunterregeln lassen, um in den Genuss der Steuervergünstigung zu gelangen?

Wochenblatt-Leser Hubertus C. fragt: Ich überlege, die Leistung meiner PV-Anlage von jetzt 30,6 kWp auf unter 30 kWp herunterregeln zu lassen, um in den Genuss der Steuervergünstigung zu gelangen. Wird mir dann die Vergütung/Förderung gestrichen? Wenn das Herunterregeln möglich ist, wo muss ich das anmelden?

Clearingstelle EEG/KWKG, Berlin, und Rebecca Kopf, Redaktion, antworten: Die Verkleinerung einer Photovoltaikanlage, etwa durch den Abbau einzelner Module, ist nach dem...