Wochenblatt-Leser Arnd S. fragt: In meiner Nachbarschaft wird eine Windkraftanlage (WKA) gebaut. Welchen Abstand müssen die Anlagen zu Wohngebäuden einhalten?
Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, antwortet:
Soweit es den Abstand zu Wohnhäusern betrifft, ist eine zum 1. Februar 2023 in Kraft getretene Vorschrift des Baugesetzbuches (BauGB) maßgeblich, wonach der öffentliche Belang einer optisch bedrängenden Wirkung einem Windenergievorhaben in der Regel nicht entgegensteht, wenn der Abstand zwischen Anlage und Wohnbebauung mindestens der zweifachen Anlagenhöhe entspricht.
1000 m Abstandsregelung ist aufgehoben
Die in NRW bislang geltende Abstandsregelung von 1000 m ist für Anlagen in Windenergiegebieten im Sinne des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und für Repoweringvorhaben aufgehoben. Abstände, die sich im Einzelfall aus dem Immissionsschutz (Schall, Schattenwurf etc.) ergeben können, sind natürlich weiterhin zu beachten.
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(Folge 24-2023)