Wer haftet bei Maschinenbruch?

Auf meinem Acker stehen Windkraftanlagen, die zurzeit repowert werden. Die Arbeiten laufen noch, auf dem Schlag steht Weizen. Wer haftet, wenn unser Mähdrescher bei der Ernte durch vergessenes Baumaterial beschädigt wird? Der Anlagenbetreiber oder das Subunternehmen? Sollte ich eine Versicherung gegen Maschinenbruch abschließen?

Im Pachtvertrag über den Betrieb der vergrößerten Windkraftanlagen haben Sie wahrscheinlich auch alle Maßnahmen gestattet, die für das Repowering erforderlich sind. Dazu wird das Betreten eines bestimmten Geländes zum Zwecke des Abrisses und des Wiederaufbaus der Anlage gehören, dass Ihre Wege und andere Flächen etwa als Lager benutzt werden dürfen.

Günstig wäre es, wenn sich aus diesem Vertrag auch die Pflicht des Anlagenbetreibers ergäbe, zu verhindern, dass nach Bauende Baumaterial oder Kleinteile usw. auf Ihrer Fläche verbleiben, sodass Maschinen geschädigt werden könnten. Doch oft wird dies nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt. Das ist zwar nicht optimal, doch ein...