PV-Anlage verkleinern – Module abklemmen?

Leserfrage: Muss ich die Verkleinerung meiner PV-Anlage beim Marktstammdatenregister bzw. dem Netzbetreiber melden?

Wochenblatt-Leserin Barbara U. in G. fragt: Meine PV-Anlage hat 30,36 kW. Ich könnte zwei Module „abklemmen“. Muss ich das dem Netzbetreiber bzw. dem Marktstammdatenregister melden? Wird die Anlage als Neuanlage betrachtet? Mein Hauselektriker/PV-Errichter will die beiden Module nicht abklemmen. Was tun? 

Dr. Martin Winkler, Clearingstelle EEG/KWKG, Berlin, informiert: Wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz unterjährig erstmalig erfüllt werden, zum Beispiel durch eine Verringerung der maßgeblichen Leistung der PV-Anlage, wird die Steuerbefreiung nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (vom 17. Juli 2023, Aktenzeichen IV C 6 - S 2121/23/10001 :001) ab diesem Zeitpunkt angewendet.

Module abklemmen

Nach dem EEG kann die Leistung einer PV-Installation verkleinert werden. Hierzu reicht es aus, Module elektrisch fachgerecht...