PV-Anlage hat nach Modultausch höhere Leistung

Leserfrage: Ein Blitzschlag hat meine PV-Anlage (8 kW) zerstört. Mit den neuen Modulen sind es etwa 12 kW-Peak installierte Leistung. Was muss ich der Bundesnetzagentur bzw. dem Netzbetreiber melden?

Wochenblatt-Leser Hendrik L. fragt: Ein Blitzschlag hat meine PV-Anlage – 12 Jahre, 8 kW, 43 Cent Einspeisevergütung – zerstört. Mit den neuen Modulen sind es etwa 12 kW-Peak installierte Leistung. Was muss ich der Bundesnetzagentur bzw. dem Netzbetreiber melden, damit der Altvertrag mit der 43-Cent-Vergütung für die genehmigte 8-kW-Peak-Anlage weiterhin besteht? Wie wird die Mehrleistung von etwa 4 kW vergütet?

Dr. Martin Winkler, Clearingstelle EEG/KWKG, Berlin, antwortet: Zunächst ist wichtig: Rechtlich betrachtet ist jedes einzelne Modul eine eigenständige Anlage im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023). Daher würden die neuen Module mit der Gesamtleistung von 12 kW Peak eigentlich als eine neue Anlage mit dem aktuellen Vergütungssatz vergütet werden. Wenn aber der Austausch der Module aufgrund eines technischen Defektes, einer...