PV-Anlage auf Mietobjekt: EEG-Umlage abführen?

Ich betreibe eine PV-Anlage (22,25 kWp, Inbetriebnahme 3/2020) auf dem Dach meiner Immobilie mit fünf vermieteten Wohneinheiten). Den Strom nutze ich für den Eigenverbrauch und für den Allgemeinstrom (Treppenhausbeleuchtung, Aufzug und für die zentrale Wärmepumpe zum Beheizen der Wohnungen). Den Mietern steht der Strom nicht zur Verfügung. Fällt die EEG-Umlage an und wie wird sie berechnet? Wie wird der Strompreis berechnet, damit ich ihn in der Nebenkostenabrechnung aufführen kann?

Die EEG-Umlage ist in allen Fällen abzuführen, in denen der ­Betreiber der Erzeugungsanlage nicht zu 100 % personenidentisch mit dem Letztverbraucher des Stroms ist. Diese Umlage beträgt im Jahr 2021 6,5 Cent/kWh. Ist der Erzeuger gleichzeitig der Letztverbraucher, reduziert sich die EEG-Umlage auf 40 %. Ab dem 1. Januar 2021 entfällt die EEG-Umlage im Zuge der EEG-Novelle für Eigenverbrauchsanlagen kleiner 30 kWp für einen jährlichen Eigenverbrauch von weniger als 30.000 kWh. Vor der Novelle lag diese Grenze bei 10 kWp und...